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Arbeitnehmer, die Arbeitslohn aus mehreren Dienstverhältnissen nebeneinander beziehen, können auf der Lohnsteuerkarte mit der Steuerklasse VI einen Freibetrag eintragen lassen, wenn für den voraussichtlichen Jahresarbeitslohn aus dem ersten Dienstverhältnis nach einer Hochrechnung noch keine Lohnsteuer anfällt. In gleicher Höhe wird auf der Lohnsteuerkarte für das erste Dienstverhältnis (Steuerklassen I bis V) ein Hinzurechnungsbetrag eingetragen, der ggf. mit einem auf dieser Lohnsteuerkarte bereits eingetragenen oder noch einzutragenden Freibetrag zu verrechnen ist.