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Lohn- und Einkommensteuerrechner
Archiv-Version vom 31.12.2019 (eingeschränkte Funktionalität)

Benutzerhilfe

Browser-Kompatibilität und Bildschirmauflösung

Die Internetseiten des BMF-Steuerrechner (Archiv) sind optimiert für die Webbrowser Internet Explorer, Mozilla Firefox und Google Chrome neuerer Generation. Bei anderen oder älteren Browser-Versionen kann es zu grafischen Abweichungen in der Anzeige von Schriften und in der Aufteilung der Seitenbereiche kommen.

Leseansicht

Im oberen Menü kann die Leseansicht aktiviert werden. In der Leseansicht werden einige Funktionen deaktiviert um die Kompatibilität für Browser bzw. Screenreader zu erhöhen.

  • Bei der Aktivierung der Leseansicht werden die Hotkeys automatisch deaktiviert. Sie können jedoch wieder über das obere Menü aktiviert werden.
  • Deaktivierung der automatischen Berechnung mit ENTER für Listenfelder.
  • Ersetzung des Hauptmenü-Accordions durch Header.
  • Öffnen von Dialogen in eigener HTML-Seite.

Zusätzlich ist zu beachten, dass bei der Verwendung eines Screenreaders wie JAWs die alleinige Verwendung der Pfeiltasten nicht ausreicht. Es wird eine Kombination aus TAB und Pfeiltasten empfohlen.

Schriftgröße

Die Schriftgröße unseres Angebotes können Sie über Ihren Browser verändern. Im Internet Explorer geht das über das Menü 'Ansicht', Unterpunkt 'Schriftgrad'. Im Firefox ändern Sie die Schriftgröße über das Menü 'Ansicht', Unterpunkt 'Schriftgrad', 'vergrößern' beziehungsweise 'verkleinern'. In Google Chrome ist dies über das 'Menü', 'Zoomen', '+' beziehungsweise '-' möglich.

Navigationsmöglichkeiten

Die Seiten sind einheitlich strukturiert, die Navigation und der Inhalt sind in getrennte Bereiche gegliedert.

In der Anwendung gibt es nicht sichtbare Sprungmarken (Hotkeys), mit denen Sie direkt zu bestimmten Inhalten oder Funktionen springen können.

Darüber hinaus gibt es im Inhaltsverzeichnis eine Übersicht, welche Themen und Unterthemen angeboten werden.

Allgemeiner Aufbau

Die Internetanwendung ist in die drei Bereiche „Berechnung der Lohnsteuer“, „Berechnungen und Informationen zur Einkommensteuer“ und „Service für Entwickler“ unterteilt. Sie können sich den jeweiligen Inhalt anzeigen lassen oder wieder ausblenden. Durch Ihre vorgenommen Auswahl werden die nicht gewählten Bereiche nicht ausgeblendet. Sie haben damit weiterhin die Möglichkeit schnell und einfach in einen anderen Bereich zu wechseln.

Informations- und Fehlerbox

Zwischen dem sich in der Kopfzeile der Webanwendung befindlichen Navigationspfad und der Hauptüberschrift „Berechnung der Lohnsteuer“ wird je nach ihren vorgenommen Benutzereingaben eine Informations- oder Fehlerbox angezeigt. In der Fehlerbox werden Sie als Benutzer auf falsche Eingabewerte hingewiesen und in der Informationsbox werden ihnen zusätzliche Information zu ihren Eingaben und Berechnungsergebnisse angezeigt. Die Informations- und Fehlerbox können bei Bedarf über den Schließen-Button ausgeblendet werden.

Abschnitt „Berechnung der Lohnsteuer“

Im Abschnitt „Berechnung der Lohnsteuer“ sind mehrere Eingabesteuerelemente zum Aufruf der Faktorverfahren- und Lohnsteuerwebseiten für das jeweilige Steuerjahr vorhanden. Durch die Auswahl eines der Eingabesteuerelemente wird das gewünschte Eingabeformular aufgerufen. Das aufgerufene Formular wird in den Abschnitt „Berechnung der Lohnsteuer“ eingebunden, so dass mehrere Eingabesteuerelemente weiterhin angezeigt werden. Dadurch haben Sie die Möglichkeit einfach und schnell ein anderes Jahr auszuwählen. Hinter den Eingabesteuerelementen sind dann die Eingabe- und Steuerelemente für das gewählte Steuerjahr vorhanden. Dieser Aufbau wird auch durchgehend bis zu den Ergebnisseiten eingehalten.

Bedienung ohne Maus

  • Die Webanwendung kann auch ohne das Eingabegerät „Maus“ benutzt werden. Unter Verwendung der Taste TAB auf der Tastatur, können Sie durch die Anwendung navigieren.
  • Haben Sie mit der Taste TAB einen Link, Button oder ein Informationsfeld ausgewählt, dann können Sie mit der Taste ENTER die hinterlegte Aktion aufrufen.
  • Wenn Sie ein mit festgelegten Werten gefülltes Auswahleingabefeld (Combobox) ausgewählt haben, dann können Sie mit den auf der Tastatur befindlichen Pfeiltasten die Auswahl ändern.
  • Bei einem ausgewählten Texteingabefeld können Sie direkt einen Wert eingeben. Ein bereits vorhandener Wert im Eingabefeld wird markiert und durch Ihre Eingabe komplett überschrieben.
  • Ihre vorgenommen Änderungen bei den Auswahl- und Texteingabefeldern werden beim Verlassen des entsprechenden Feldes (weiter navigieren zum nächsten Eingabefeld) durch die Taste TAB übernommen. Zur Übernahme der Werte ist die Verwendung der Taste ENTER nicht vorgesehen.

Eingabeformulare und Taste Enter

In dieser Webanwendung haben Sie die Möglichkeit über Eingabefelder die Formulare mit Werten zu füllen. Sind alle Pflichteingabefelder gefüllt, können Sie durch die Taste ENTER die Berechnung starten.

Eingabeformulare und Fokus

  • Zur Vereinfachung der Bedienung der Anwendung, wird beim Aufruf eines Eingabeformulars, der Fokus immer auf das erste Eingabesteuerelement (Texteingabefeld oder Auswahleingabefeld) im Formular gesetzt.
  • Beim Aufruf eines Eingabeformular für eine Lohnsteuer wird automatisch der Fokus auf das Texteingabefeld „Geburtsjahr“ gesetzt, so dass Sie direkt mit ausfüllen des Formular beginnen können.
  • Beim Eingabeformular für Faktorverfahren ist der Fokus beim Aufruf der Webseite auf das Auswahleingabefeld „Art des Beschäftigungsverhältnisses“ gesetzt, so dass Sie direkt einen vordefinierten Wert auswählen können.
  • Der Fokus ist beim Aufruf Einkommensteuerformulars auf das Texteingabefeld „zu versteuerndes Einkommen (zvE)“ gesetzt, so dass Sie direkt einen Betrag eintragen können.

Alternative Zugangswege zur Anwendung

In dem Internetauftritt des Lohn- und Einkommensteuerrechner sind mehrere Zugangswege zu den Eingabeformularen der Lohnsteuer, Faktorverfahren und Einkommensteuer vorhanden. Sie können das jeweilige Eingabeformular über die Startseite aufrufen, über das Inhaltsverzeichnis oder über das .

Sonstiges

Bei der Gestaltung der Internetseiten wurden die Richtlinien der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz soweit wie möglich berücksichtigt. Sollten Sie auf unseren Seiten dennoch auf Barrieren stoßen, so wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage oder einem Vorschlag bitte direkt an:

Steuerrechner@bmf.bund.de