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Lohn- und Einkommensteuerrechner
Archiv-Version vom 31.12.2019 (eingeschränkte Funktionalität)

Information zu den allgemeinen Besteuerungsmerkmalen 2004

Die "Allgemeinen Besteuerungsmerkmale" sind im ersten Abschnitt auf Ihrer Lohnsteuerkarte vermerkt. Dies sind die Steuerklasse, die Zahl der Kinderfreibeträge und der Kirchensteuerabzug.

Steuerklasse: Die Arbeitnehmer werden nach Familienstand in unterschiedliche Steuerklassen eingeordnet. Aus der jeweiligen Steuerklasse ergibt sich, ob der Einkommensteuer-Grundtarif (Steuerklassen I, II, IV) oder das Splittingverfahren (Steuerklassen III, V, VI) anzuwenden ist und welche Freibeträge und Pauschbeträge zu berücksichtigen sind. Ausführliche Informationen zu den einzelnen Steuerklassen finden Sie im Artikel Lohnsteuer im Glossar L des BMF.

Kinder unter 18 Jahren, Zahl der Kinderfreibeträge: Ein Kinderfreibetrag wirkt sich auf die Höhe des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer aus. Damit der Arbeitgeber diese Abzugsbeträge richtig berechnen kann, wird auf der Lohnsteuerkarte die Zahl der Kinderfreibeträge bescheinigt. Sie erhalten entweder Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag und Betreuungsfreibetrag, je nachdem was günstiger ist. Eine entsprechende Prüfung führt das Finanzamt automatisch am Jahresende bei der Einkommensteuererklärung durch.

Kirchensteuer: Die Kirchensteuer wird vom Staat im Auftrag der Kirchen von deren Mitgliedern erhoben und an die Kirchen weitergeleitet. Steuerpflichtig sind alle Mitglieder einer Kirchensteuer erhebenden kirchlichen Körperschaft des öffentlichen Rechts, und zwar in dem Kirchengebiet (ihrer Konfession), in dem sie wohnen. Der Steuersatz schwankt je nach Bundesland zwischen 8 und 9 Prozent der Einkommensteuer (Lohnsteuer). Ausführliche Informationen finden Sie im Artikel Kirchensteuer im Glossar L des BMF .