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Lohn- und Einkommensteuerrechner
Archiv-Version vom 31.12.2019 (eingeschränkte Funktionalität)

Information zu: Für die Berechnung der Lohnsteuer sind vom Arbeitslohn für den angegebenen Lohnzahlungszeitraum abzuziehen 2010

Freibeträge auf der weitergeltenden Lohnsteuerkarte 2010 bzw. der Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug (z.B. für erhöhte Werbungskosten) sind für den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum (z.B. Monat) anzugeben. Feststehende Pauschbeträge (z.B. der Arbeitnehmer-Pauschbetrag) werden vom interaktiven Lohn- und Einkommensteuerrechner automatisch berücksichtigt.