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Lohn- und Einkommensteuerrechner
Archiv-Version vom 31.12.2019 (eingeschränkte Funktionalität)

Information zu: Für die Berechnung der Lohnsteuer sind dem Arbeitslohn für den angegebenen Lohnzahlungszeitraum hinzuzurechnen 2010

Arbeitnehmer, die Arbeitslohn aus mehreren Dienstverhältnissen nebeneinander beziehen, können auf der weitergeltenden Lohnsteuerkarte 2010 bzw. der Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug mit der Steuerklasse VI einen Freibetrag eintragen lassen, wenn für den Jahresarbeitslohn aus dem ersten Dienstverhältnis noch keine Lohnsteuer anfällt. In gleicher Höhe wird auf der weitergeltenden Lohnsteuerkarte 2010 bzw. der Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug für das erste Dienstverhältnis (Steuerklassen I bis V) ein Hinzurechnungsbetrag eingetragen.