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Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 wurde der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 Euro auf 1.000 Euro angehoben. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro ist erstmals beim Lohnsteuerabzug Dezember 2011 anzuwenden. Deshalb wird hier ein gesondertes Berechnungsmodul für die Berechnung der Lohnsteuer im Dezember 2011 bereitgestellt. Berücksichtigt ist hier der gesamte Erhöhungsbetrag von 80 Euro.