Für Benutzer mit Sprachausgabe, bitte Leseansicht aktivieren.
Freibeträge auf der weitergeltenden Lohnsteuerkarte 2010 bzw. der Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug (z.B. für erhöhte Werbungskosten) sind für den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum (z.B. Monat) anzugeben. Feststehende Pauschbeträge (z.B. der Arbeitnehmer-Pauschbetrag) werden vom interaktiven Lohn- und Einkommensteuerrechner automatisch berücksichtigt.