Mit diesem Berechnungsmodul können die Lohnsteuer, der
Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer ab dem
1. Dezember 2015 berechnet werden.
Das Berechnungsmodul berücksichtigt die folgenden Änderungen
durch das Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des
Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags:
Entlastung durch
- die Anhebung des Grundfreibetrags für 2015
und Nachholung ab 1. Dezember 2015 bei täglichem,
wöchentlichem und monatlichem Lohnzahlungszeitraum,
- den erhöhten Entlastungsbetrag für
Alleinerziehende in Höhe von 1.908 Euro (Grundbetrag) im
Rahmen der Steuerklasse II und Nachholung ab 1. Dezember
2015 bei täglichem, wöchentlichem und monatlichem
Lohnzahlungszeitraum. Erhöhungsbeträge beim Entlastungsbetrag für
zweite und weitere Kinder werden ausschließlich über das
Lohnsteuerermäßigungsverfahren berücksichtigt,
- den erhöhten Kinderfreibetrag beim
Solidaritätszuschlag und bei der Kirchensteuer sowie Nachholung ab
1. Dezember 2015 bei täglichem, wöchentlichem und monatlichem
Lohnzahlungszeitraum.