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Lohn- und Einkommensteuerrechner
Archiv-Version vom 31.12.2019 (eingeschränkte Funktionalität)

Information zu: Für die Berechnung der Lohnsteuer sind vom Arbeitslohn für den angegebenen Lohnzahlungszeitraum abzuziehen 2019

Beim Lohnsteuerabzug zu berücksichtigende Freibeträge (z.B. für erhöhte Werbungskosten) sind für den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum (z.B. Monat) anzugeben. Feststehende Pauschbeträge (z.B. der Arbeitnehmer- Pauschbetrag) werden automatisch berücksichtigt.