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Voraussichtlicher Bruttoarbeitslohn 2010 (erstes Dienstverhältnis) Einzubeziehen sind nicht nur alle Barvergütungen, sondern auch Sachbezüge (z.B. Kost und Logis) und andere geldwerte Vorteile (z.B. private Benutzung eines betrieblichen Pkw). Arbeitslöhne aus weiteren Dienstverhältnissen bleiben unberücksichtigt (Anwendung der Steuerklasse VI). Ausgenommen sind Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten (z.B. Abfindungen), für die eine Steuerbegünstigung (sog. Fünftelungsregelung) in Betracht kommt. Dieses Berechnungsprogramm kann in diesen Fällen leider keinen genauen Faktor ermitteln.
Freibeträge, die über die gesetzlichen Pauschbeträge hinausgehen und mit einem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung geltend gemacht werden können (Bitte die besondere Antragsgrenze (600 Euro) beachten). Dabei werden insbesondere erhöhte Werbungskosten, die bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit anfallen, sowie abziehbare erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt. Es können jedoch nur solche Aufwendungen berücksichtigt werden, die nicht vom Arbeitgeber oder von anderer Seite steuerfrei ersetzt werden.