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Geburtsjahr: Die Eingabe hat bei über 64 Jahre alten Arbeitnehmern Bedeutung für den Altersentlastungsbetrag (§ 24a EStG). Ohne Eingabe wird kein Altersentlastungsbetrag berücksichtigt.
Freibeträge auf der weitergeltenden Lohnsteuerkarte 2010 bzw. der Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug (z.B. für erhöhte Werbungskosten) sind für den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum (z.B. Monat) anzugeben. Feststehende Pauschbeträge (z.B. der Arbeitnehmer-Pauschbetrag) werden vom interaktiven Lohn- und Einkommensteuerrechner automatisch berücksichtigt.
Arbeitnehmer, die Arbeitslohn aus mehreren Dienstverhältnissen nebeneinander beziehen, können auf der weitergeltenden Lohnsteuerkarte 2010 bzw. der Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug mit der Steuerklasse VI einen Freibetrag eintragen lassen, wenn für den Jahresarbeitslohn aus dem ersten Dienstverhältnis noch keine Lohnsteuer anfällt. In gleicher Höhe wird auf der weitergeltenden Lohnsteuerkarte 2010 bzw. der Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug für das erste Dienstverhältnis (Steuerklassen I bis V) ein Hinzurechnungsbetrag eingetragen.