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Geburtsjahr: Die Eingabe hat bei über 64 Jahre alten Arbeitnehmern Bedeutung für den Altersentlastungsbetrag (§ 24a EStG). Ohne Eingabe wird kein Altersentlastungsbetrag berücksichtigt.
Freibeträge auf der weitergeltenden Lohnsteuerkarte 2010 bzw. der Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug (z.B. für erhöhte Werbungskosten) sind für den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum (z.B. Monat) anzugeben. Feststehende Pauschbeträge (z.B. der Arbeitnehmer-Pauschbetrag) werden vom interaktiven Lohn- und Einkommensteuerrechner automatisch berücksichtigt.
Bei Arbeitnehmern, die Arbeitslohn aus mehreren Dienstverhältnissen nebeneinander beziehen, kann beim Lohnsteuerabzug mit der Steuerklasse VI ein Freibetrag berücksichtigt werden, wenn für den Jahresarbeitslohn aus dem ersten Dienstverhältnis noch keine Lohnsteuer anfällt. In gleicher Höhe wird beim Lohnsteuerabzug für das erste Dienstverhältnis (Steuerklassen I bis V) ein Hinzurechnungsbetrag berücksichtigt.