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Information zu: Für die Berechnung der Lohnsteuer sind dem Arbeitslohn für den angegebenen Lohnzahlungszeitraum hinzuzurechnen 2023 (ab Juli)

Bei Arbeitnehmern, die Arbeitslohn aus mehreren Dienstverhältnissen nebeneinander beziehen, kann beim Lohnsteuerabzug mit der Steuerklasse VI ein Freibetrag berücksichtigt werden. In gleicher Höhe wird beim Lohnsteuerabzug für das erste Dienstverhältnis (Steuerklassen I bis V) ein Hinzurechnungsbetrag berücksichtigt. Die Höchstbeträge in den einzelnen Steuerklassen finden Sie unter „Berechnungen zur Lohnsteuer“ und dort unter „Arbeitslohngrenze“.