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Information zu: Für die Berechnung der Lohnsteuer sind vom Arbeitslohn für den angegebenen Lohnzahlungszeitraum abzuziehen 2024 (bis November)

Beim Lohnsteuerabzug zu berücksichtigende Freibeträge (z.B. für erhöhte Werbungskosten) sind für den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum (z.B. Monat) anzugeben. Feststehende Pauschbeträge (z.B. der Arbeitnehmer- Pauschbetrag) werden automatisch berücksichtigt.