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Beim Lohnsteuerabzug zu berücksichtigende Freibeträge (z.B. für erhöhte Werbungskosten) sind für den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum (z.B. Monat) anzugeben. Feststehende Pauschbeträge (z.B. der Arbeitnehmer- Pauschbetrag) werden automatisch berücksichtigt.