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Mit diesem Berechnungsmodul können die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer bis zum 30. November 2024 berechnet werden.
Ab dem 1. Dezember 2024 benutzen Sie bitte das Berechnungsmodul "Berechnung der Lohnsteuer 2024 (Dezember)", welches die folgenden Änderungen durch das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 berücksichtigt:
Entlastung durch