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Information zur Lohnsteuerberechnung 2024

Mit diesem Berechnungsmodul können die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer bis zum 30. November 2024 berechnet werden.

Ab dem 1. Dezember 2024 benutzen Sie bitte das Berechnungsmodul "Berechnung der Lohnsteuer 2024 (Dezember)", welches die folgenden Änderungen durch das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 berücksichtigt:

Entlastung durch

  • die Anhebung des Grundfreibetrags für 2024 und Nachholung ab 1. Dezember 2024 bei täglichem, wöchentlichem und monatlichem Lohnzahlungszeitraum sowie
  • den erhöhten Kinderfreibetrag beim Solidaritätszuschlag und bei der Kirchensteuer sowie Nachholung ab 1. Dezember 2024 bei täglichem, wöchentlichem und monatlichem Lohnzahlungszeitraum.