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Information zur Lohnsteuerberechnung 2024

Mit diesem Berechnungsmodul können die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer ab dem 1. Dezember 2024 berechnet werden. Das Berechnungsmodul berücksichtigt die folgenden Änderungen durch das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024:

Entlastung durch

  • die Anhebung des Grundfreibetrags für 2024 und Nachholung ab 1. Dezember 2024 bei täglichem, wöchentlichem und monatlichem Lohnzahlungszeitraum sowie
  • den erhöhten Kinderfreibetrag beim Solidaritätszuschlag und bei der Kirchensteuer sowie Nachholung ab 1. Dezember 2024 bei täglichem, wöchentlichem und monatlichem Lohnzahlungszeitraum.