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Mit diesem Berechnungsmodul können die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer ab dem 1. Dezember 2024 berechnet werden. Das Berechnungsmodul berücksichtigt die folgenden Änderungen durch das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024:
Entlastung durch