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weitere Angaben zum Bruttolohn 2023 (ab Juli)

Versorgungsbezüge sind Bezüge und Vorteile aus einem früheren Dienstverhältnis wegen Erreichen einer Altersgrenze oder verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinterbliebenenbezüge. Zu den Versorgungsbezügen gehören auch Witwen- und Waisengelder, Ruhegehälter, Unterhaltsbeiträge oder gleichartige Bezüge auf Grund beamtenrechtlicher oder entsprechender gesetzlicher Vorschriften. Diese Versorgungsbezüge sind gesondert zu erfassen, da sie zum Teil steuerbegünstigt sind. Werden Versorgungsbezüge angegeben, sind weitere Angaben zur Ermittlung des Versorgungsfreibetrags und zum Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag notwendig.

Beginnt der Versorgungsbezug im laufenden Kalenderjahr, ist die Zahl der Monate, für die Versorgungsbezüge gezahlt werden, entsprechend anzugeben.

Das Jahr in dem erstmals Versorgungsbezüge gewährt werden, bestimmt den maßgebenden Prozentsatz und die jeweiligen Höchstbeträge des Versorgungsfreibetrags und des Zuschlags zum Versorgungsfreibetrag.

Das Zwölffache der Versorgungsbezüge im ersten vollen Monat des Versorgungsbezugs ist die Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag. Bei Versorgungsbezügen, die bereits vor dem Jahr 2005 begonnen haben, ist das Zwölffache der Versorgungsbezüge im Januar 2005 maßgebend.

Voraussichtliche Sonderzahlungen, auf die bei Versorgungsbeginn ein Rechtsanspruch bestand/besteht, sind ebenfalls Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag.