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Die Berechnung der Lohnsteuer kann mit dem dafür vorgesehenen Modul vorgenommen werden. Die Berechnung der Einkommensteuer ist wesentlich komplexer und wird vom jeweiligen Finanzamt unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls und der aktuellen Gesetzeslage vorgenommen. An dieser Stelle wird nur auf Grundlage des zu versteuernden Einkommens die tarifliche Einkommensteuer nach § 32a EStG berechnet. Das zu versteuernde Einkommen darf hier nicht mit den Begriffen „Bruttoarbeitslohn”, „Einnahmen”, „Einkünfte”, „Einkommen” etc. verwechselt werden.