Mit diesem Berechnungsmodul können die Lohnsteuer, der
Solidaritätszuschlag und ggf.
die Kirchensteuer bis zum 30. November 2015 berechnet werden.
Ab dem 1. Dezember 2015 benutzen Sie bitte das Berechnungsmodul
"Berechnung der Lohnsteuer 2015(Dezember)" , welches die folgenden Änderungen durch das Gesetz zur Anhebung
des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und
des Kinderzuschlags berücksichtigt:
Entlastung durch
- die Anhebung des Grundfreibetrags für 2015
und Nachholung ab 1. Dezember 2015 bei täglichem,
wöchentlichem und monatlichem Lohnzahlungszeitraum,
- den erhöhten Entlastungsbetrag für
Alleinerziehende in Höhe von 1.908 Euro (Grundbetrag) im Rahmen
der Steuerklasse II und Nachholung ab 1. Dezember 2015
bei täglichem, wöchentlichem und monatlichem Lohnzahlungszeitraum.
Erhöhungsbeträge beim Entlastungsbetrag für zweite und weitere
Kinder werden ausschließlich über das
Lohnsteuerermäßigungsverfahren berücksichtigt,
- den erhöhten Kinderfreibetrag beim
Solidaritätszuschlag und bei der Kirchensteuer sowie Nachholung ab
1. Dezember 2015 bei täglichem, wöchentlichem und monatlichem
Lohnzahlungszeitraum.