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Lohn- und Einkommensteuerrechner
Archiv-Version vom 31.12.2019 (eingeschränkte Funktionalität)

Information zur Lohnsteuerberechnung 2015

Mit diesem Berechnungsmodul können die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer bis zum 30. November 2015 berechnet werden.

Ab dem 1. Dezember 2015 benutzen Sie bitte das Berechnungsmodul "Berechnung der Lohnsteuer 2015(Dezember)" , welches die folgenden Änderungen durch das Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags berücksichtigt:

Entlastung durch

  • die Anhebung des Grundfreibetrags für 2015 und Nachholung ab 1. Dezember 2015 bei täglichem, wöchentlichem und monatlichem Lohnzahlungszeitraum,
  • den erhöhten Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Höhe von 1.908 Euro (Grundbetrag) im Rahmen der Steuerklasse II und Nachholung ab 1. Dezember 2015 bei täglichem, wöchentlichem und monatlichem Lohnzahlungszeitraum. Erhöhungsbeträge beim Entlastungsbetrag für zweite und weitere Kinder werden ausschließlich über das Lohnsteuerermäßigungsverfahren berücksichtigt,
  • den erhöhten Kinderfreibetrag beim Solidaritätszuschlag und bei der Kirchensteuer sowie Nachholung ab 1. Dezember 2015 bei täglichem, wöchentlichem und monatlichem Lohnzahlungszeitraum.