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Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) erstellt im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder einen Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der Lohnsteuer. Der Programmablaufplan ist die Grundlage für die Berechnung der Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer.
Der Lohnsteuerrechner ist kein "Brutto-Netto"-Rechner, d.h. er berechnet nicht das individuelle Netto-Einkommen unter Berücksichtigung ggf. abzuführenden Sozialabgaben. Die Bereitstellung eines entsprechenden Rechners gehört nicht zu den Aufgaben des BMF.
Mit diesem Berechnungsmodul können die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer bis zum 30. November 2015 berechnet werden.
Ab dem 1. Dezember 2015 benutzen Sie bitte das Berechnungsmodul "Berechnung der Lohnsteuer 2015(Dezember)" , welches die folgenden Änderungen durch das Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags berücksichtigt:
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