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Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) erstellt im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder einen Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der Lohnsteuer. Der Programmablaufplan ist die Grundlage für die Berechnung der Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer.
Der Lohnsteuerrechner ist kein "Brutto-Netto"-Rechner, d.h. er berechnet nicht das individuelle Netto-Einkommen unter Berücksichtigung ggf. abzuführenden Sozialabgaben. Die Bereitstellung eines entsprechenden Rechners gehört nicht zu den Aufgaben des BMF.
Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 wurde der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 Euro auf 1.000 Euro angehoben. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro ist erstmals beim Lohnsteuerabzug Dezember 2011 anzuwenden. Deshalb wird hier ein gesondertes Berechnungsmodul für die "Berechnung der Lohnsteuer 2011(Dezember)" bereitgestellt. Berücksichtigt ist hier der gesamte Erhöhungsbetrag von 80 Euro.