Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) erstellt im
Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder einen
Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der Lohnsteuer.
Der Programmablaufplan ist die Grundlage für die Berechnung der
Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Bemessungsgrundlage
für die Kirchenlohnsteuer.
Der Lohnsteuerrechner ist kein "Brutto-Netto"-Rechner, d.h. er
berechnet nicht das individuelle Netto-Einkommen unter
Berücksichtigung ggf. abzuführenden Sozialabgaben. Die
Bereitstellung eines entsprechenden Rechners gehört nicht zu den
Aufgaben des BMF.